Ungültige Zinsklauseln - so kommen Sie zu Ihrem Geld

Wie Sie bereits im Beitrag über falsch berechnete Sparkassenzinsen lesen konnten, enthalten viele Prämiensparverträge und Riester-Banksparpläne von Sparkassen ungültige Zinsklauseln zur Zinsanpassung.
Dies bedeutet, dass Verbraucher, die einen solchen Vertrag haben, Zinsen nachfordern können - dabei können bei Altverträgen einige Tausend Euro Zinsgutschrift zusammenkommen.
 


Ist mein Vertrag betroffen?

Prüfen Sie es nach:
Ist Ihr Vertrag ein Prämiensparvertrag oder Riester-Banksparplan (beispielsweise: S-VorsorgePlus, S-Prämiensparen flexibel, Vorsorgeplan, Scala oder auch ein einfaches Sparbuch mit Aufkleber und extra Zinsvereinbarung)?
Und stammt Ihr Vertrag aus den 1990er und 2000er Jahren? In dieser Zeit wurden viele langfristige Sparverträge verkauft, von denen wiederum viele rechtswidrige Klauseln enthalten.

 

So erkennen Sie die rechtswidrige Klausel

Der Übeltäter ist ein variabler Grundzins. Der ist für viele Verträge üblich, muss aber gerade für Verträge mit langer Laufzeit transparent sein.
In den beanstandeten Verträgen stecken Vereinbarungen (Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln), die es der Bank ermöglichen, den Zins nach eigenem Gusto anzupassen. Natürlich geht das zu Lasten des Kunden.

 

Bin ich betroffen?

Besitzer von alten Prämiensparverträgen (Grundzins + Prämie oder Bonus) sollten sich ihren Vertrag daraufhin ansehen. Enthält er eine dieser oben genannten Klauseln, die dem Geldinstitut eine einfache Zinsänderung ermöglichen oder enthält er sogar keine Vereinbarung hierzu, könnte eine Rechtswidrigkeit vorliegen.

 

Wie komme ich an mein Geld?

Sie sollten Ihren Vertrag prüfen und Ihre Ansprüche nachrechnen lassen.
Fordern Sie Ihre Bank auf, die Zinsberechnung darzulegen und fordern Sie gegebenenfalls eine neue Abrechnung an.
Die Antwort der Bank können Sie dann beispielsweise von der Verbraucherzentrale prüfen lassen.
Stellt Ihre Bank sich quer, schalten Sie die BaFin ein. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann gegen Kreditinstitute vorgehen, die gegen geltendes Recht verstoßen.

Ungültige Klauseln? Nicht mit uns!

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