2020: Das ändert sich für Sie als Verbraucher

Zum Jahreswechsel erwarten uns gesetzliche Änderungen ebenso zuverlässig wie das Silvesterfeuerwerk.
Einige der Gesetzesänderungen betreffen Sie und Ihr Portemonnaie direkt. Im Folgenden listen wir für Sie die wichtigsten Neurungen auf, damit Sie sie bei Ihrer privaten Finanzplanung berücksichtigen können.
 


Altersvorsorge

Betriebliche Altersversorgung: Beitragsbemessungsgrenze steigt

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt zum 1. Januar 20 auf 82.800 € (West) und 77.400 € (Ost). Bis zu 4 % der aktuellen BBG können ohne Abzug von Sozialabgaben und 8 % ohne Steuerabzug in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder -fonds investiert werden.
Damit steigt der maximale sozialabgabenfreie Anteil auf 276 € monatlich, der steuerfreie steigt auf 552 €. Dieser Förderbetrag lässt sich mithilfe des Arbeitgebers noch weiter ausbauen.

 

Basis-Rente: Sonderausgaben steuerlich absetzen

Die Beiträge zur Rürup-Rente können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der Betrag hierfür steigt voraussichtlich auf 25.046 € bzw. 50.092 € für Verheiratete. Davon sind derzeit 90% steuerlich ansetzbar. Diese Grenze wird bis 2025 ansteigen, bis der komplette Maximalbetrag steuerlich geltend gemacht werden kann.


Krankenversicherung/Pflege

Gesetzliche KV: Zusatzbeitrag steigt

Im Rahmen der jährlichen Anpassung steigt das maximale Einkommen, das bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berücksichtigt wird, auf 56.250 €. Gesetzlich Versicherte, die mehr verdienen, sind von der Anhebung voll betroffen.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur GKV steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 %.
Wer sich als Angestellter künftig privat krankenversichern will, benötigt ab 2020 ein Jahresbrutto von mindestens 62.550 €. Für privat Krankenversicherte steigt der maximale Arbeitgeberzuschuss von monatlich 351,66 € auf 367,97 €.

 

Pflege: Angehörigen-Entlastungsgesetz kommt

Erwachsene Kinder mit pflegebedürftigen Eltern werden künftig erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 € zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.
Die von den Oberlandesgerichten festgelegten Mindestselbstbehalte lagen bisher bei ca. 1.800 Euro (3.240‬ € bei Verheirateten). Das Einkommen der Ehepartner der Kinder wird ab 2020 nicht mehr berücksichtigt.


Immobilien

Sonderabschreibung für neu geschaffenen Wohnraum

Sie wurde schon im Juni 2019 beschlossen und tritt nun in Kraft: Die neue Sonderabschreibung für den Mietwohnbau. Künftig können Immobilienbesitzer ihre neuen Wohnungen nicht nur regulär linear steuerlich geltend machen, sondern hierfür auch eine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen:
Im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den folgenden drei Jahren beträgt diese bis zu fünf Prozent jährlich, bei einer Bemessungsgrundlage von maximal 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.

Die Voraussetzungen hierfür:

  • Die Baumaßnahmen schaffen neuen Wohnraum in einem neuen oder bestehenden Gebäude. Hierfür wurde zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. Dezember 2021 entweder ein Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige getätigt
  • Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten dürfen 3.000 €/qm nicht übersteigen
  • Im Jahr der Anschaffung/Herstellung und den folgenden neun Jahren muss der Wohnraum zu Wohnzwecken vermietet werden.

Kfz-Versicherung

Bis zum 30. November gilt noch das Kündigungsrecht für die Kfz-Versicherung. Da sich 2020 für jeden vierten Fahrzeughalter der Regionalklassenwert seiner Versicherung ändert, lohnt sich ein Anbietervergleich.
Rund 5,1 Millionen Halter profitieren wahrscheinlich von einer niedrigeren Einstufung, aber in ca. 4,2 Millionen Fällen wird heraufgestuft.
Wenn sich der Tarif der eigenen Versicherung ändert, greift das Sonderkündigungsrecht, aber auch alle anderen Wechselwilligen können das bis zum 30. November per ordentlicher Kündigung tun.

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