Praktikanten & Ferienjobber: Unfallversicherung oft lückenhaft

01.07.2018 - Praktikanten, Mini- und Ferienjobber sind grundsätzlich bei Arbeits- und Wegeunfällen gesetzlich versichert. Bei dauerhaften Folgen reicht dieser Versicherungsschutz aber in der Regel nicht aus.


Der gesetzliche Schutz gilt nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei Berufskrankheiten; den Beitrag für die Versicherung trägt der Arbeitgeber.

Die gesetzliche Unfallversicherung reicht aber z.B. bei einer Erwerbsminderungsrente oder ähnlichen Leistungen in der Regel nicht aus, hier muss der Betroffene oft mit erheblichen finanziellen Eigenbelastungen rechnen. Für Minderjährige gelten noch einmal besondere Regelungen.

Wege von und zur Arbeit, die aus privaten Gründen einen Umweg beinhalten, sind in der Regel nicht versichert.

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