Pflegehilfe und Pflegeversicherung

02.08.2021 - Rentner*innen, die trotz vieler Beitragsjahre dennoch am Ende nur eine Mini-Rente erhalten, sollen mit der neuen Grundrente einen Aufschlag auf ihre zu knappen Altersbezüge bekommen. Dies beschloss die Große Koalition im Februar 2020.


 

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) rechnet mit 1,3 Millionen Berechtigten; 70 Prozent davon sind Frauen. "Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, wird im Alter künftig besser dastehen", verspricht der Bundesarbeitsminister.

Anfang Juli 2021 wurden die ersten Grundrenten ausgezahlt. Die Verzögerung liegt am Verwaltungsaufwand: 26 Millionen Renten müssen überprüft werden, um den möglichen Anspruch auf Grundrentenzuschlag zu bestätigen. Rentenversicherung und Finanzbehörden müssen untereinander Daten abgleichen; Corona und Homeoffice waren eine zusätzliche Bremse.

Der Grundrentenanspruch gilt seit dem 1. Januar 2021. Bis Ende 2022 sollen alle Renten daraufhin überprüft werden; ausgezahlt wird dann rückwirkend.
 

Wer hat Anspruch auf Grundrente?

Anspruch haben Geringverdiener nach 33 Jahren Grundrentenzeiten. Ab 35 Jahren ist die volle Höhe erreicht. 
Während des gesamten Berufslebens muss das Einkommen mindestens 30 und höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen haben.
Die Grundrentenzeiten errechnen sich aus der Zahlung von Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit und Beitragszeiten für Kindererziehung und Angehörigenpflege. Rentenversicherungspflichtige Minijobs, Kriegsdienst oder politische Haft in der DDR werden ebenfalls berücksichtigt.
Nicht berücksichtigt werden Zeiten der Arbeitslosigkeit, Schulausbildung, Erwerbsminderungsrente oder freiwilliger Beitragszahlung.
Die Grundrente muss nicht extra beantragt werden, das geschieht automatisch.

Wie startet die Grundrente?

Als erste erhalten Neurentner im Laufe des Julis ihre Bescheide. Anschließend kommen die Bestandsrentner an die Reihe. Die Berechtigten erhalten je nach Anspruch zusätzlich noch rückwirkend das Geld für die erste Jahreshälfte 2021.
 

Wie hoch ist der Zuschlag?

Abhängig von den Zeiten und der Höhe der Grundrente liegt der Zuschlag im Schnitt bei 75 Euro; maximal sind 420 Euro möglich.
Als Berechnungsgrundlage dienen die Entgeltpunkte, die während des Arbeitslebens erworben wurden. 
 

Gibt es Freibeträge?

Auch wenn Sie noch anderweitig Einkommen beziehen, können Sie in den Genuss der Grundrente kommen. Der Freibetrag liegt für Alleinstehende bei 1250 Euro; bei Verheirateten bei 1950 Euro. Einkommen, das darüber liegt, wird zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Über 1600 bzw. 2300 Euro wird das Einkommen vollständig angerechnet.
 

Und der Grundsicherungs-Freibetrag?

Liegen die Bezüge trotz der Grundrente nach 33 Beitragsjahren immer noch unterhalb der staatlichen Grundsicherung, profitiert man von einem Freibetrag, der nicht mit der Grundsicherung verrechnet werden soll. Der Freibetrag liegt bei 100 Euro zuzüglich 30 Prozent des darüberliegenden Einkommens aus der gesetzlichen Rente. Dieser Freibetrag ist begrenzt auf 50 Prozent des aktuellen Hartz-IV-Satzes: Das sind 223 Euro.


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