Krankenkassenbeitrag wird künftig wieder paritätisch bezahlt

06.06.2018 – Ab 2019 werden die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung wieder von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam getragen werden. Diese Beiträge mussten die Mitglieder der Kassen bisher alleine schultern, sie liegen derzeit im Schnitt bei ca. 1 %.


Der von Gesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte Entwurf zur gesetzlichen Krankenversicherung wurde vom Kabinett beschlossen. Arbeitnehmer und Rentner, sowie Selbstständige mit geringem Einkommen werden dadurch entlastet, entsprechend müssen Arbeitgeber und Rentenversicherung mehr zahlen.

Spahn nannte dies einen „guten Tag für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland“. Das Gesetz entlastet die Beitragszahler um rund acht Milliarden Euro im Jahr.

Ebenfalls vorgesehen ist eine Reform des Finanzausgleichs unter den Kassen und ein Zwangsabbau von Finanzreserven bei Kassen mit großem Finanzpolster. Diese Verpflichtung soll ab 2020 in Kraft treten und soll Beitragssenkungen von bis zu 1,5 Milliarden Euro jährlich ermöglichen.

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